Am 26. März 2023 findet die Landwirtschaftskammerwahl statt. Das Wahllokal beim Gemeindeamt Kleinmürbisch ist von 8:00 bis 10:00 Uhr geöffnet. Unterstützen Sie die Liste 1 = Bauernbund Burgenland.
Wahlberechtigt sind u. a. Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, im Burgenland liegender Grundstücke, wenn deren Ausmaß 5.700 m2 (57 a) oder deren Einheitswert 1.500 Euro erreicht oder übersteigt, sowie Personen, die im Burgenland eine land- und forstwirtschaftliche selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich auf eigene Rechnung ausüben, ohne dass sie Grund im geforderten Ausmaß besitzen (z. B. Pächter).
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