Seitens der Gemeinde Kleinmürbisch gibt es ein umfangreiches Förderprogramm, welches hauptsächlich darauf abzielt, Anreize für Familien bzw. Hausbesitzer zu schaffen, uzm die Abwanderung, von der im speziellen das Südburgenland aufgrund der Entfernung zu den großen Zentren Wien und Graz betroffen ist, deinzudämmen.
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Etliche der Förderungen sind daher an einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde gebunden. Daneben gibt es auch noch Bindungen bzw. Koppelungen mit burgenländischen Landesförderungen.
Nachfolgend eine Übersicht über die bestehenden Förderungen bzw. Fördermöglichkeiten basierend auf dem Gemeinderatsbeschlusses per 30. September 2020, mit dem eine Überarbeitung des davor gültigen Förderprogramms erfolgt ist:
- Nach der Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz werden € 100,-- bar ausbezahlt.
- Bei Volksschuleintritt bekommen die Eltern mit Hauptwohnsitz ebenfalls 150,-- pro Kind bar auf die Hand.
- Bei Hauptschul-/NMS-Eintritt noch einmal 150,--.
- Jugendliche mit Hauptwohnsitz, die eine höhere Schule besuchen, bekommen zu Beginn der 10. Schulstufe einmalig 100,-- ausbezahlt.
- Bei erfolgreichem Abschluss von Matura, Studium und Lehrabschlussprüfung ebenfalls € 100,-- in bar.
- Jugendliche Sportler/innen gebührt für sportliche Leistungen (keine Vereinsförderung) ein Zuschuss in der Höhe von € 100,--/Jahr bar auf die Hand.
- Alle Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Kleinmürbisch, die ein Studium außerhalb vom Burgenland absolvieren, bekommen pro Semester die Hälfe fürs Fahrtticket
- Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren bekommen für Taxis oder öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage der Fahrscheinquittungen monatlich maximal € 15,-- bar ausbezahlt.
- Jeder männliche Jugendliche mit Hauptwohnsitz, der an der Musterung teilnimmt, erhält € 100,-- in bar.
- Jeder Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz erhält ab dem 70. Lebensjahr (zu jedem weiteren runden und halbrunden Jubiläum) € 100,-- in bar ausbezahlt. Zu besonderen Hochzeitsjubiläen (ab der Goldenen Hochzeit) gibt es ebenfalls 100,--.
- Jeder „Häusl“-Bauer, der Anspruch auf die Burgenländische Wohnbauförderung hat, bekommt bei Neubau bzw. umfassender Sanierung von der Gemeinde einen Gutschein in Höhe von € 1.500,-- in Form eines Gemeindeabgabengutscheines.
- Bei einer förderbaren, alternativen Heiz- oder Warmwasseraufbereitungsanlage, für die Errichtung einer Regenwasserrückgewinnungsanlage sowie für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bekommen unsere Familien 10% der Förderhöhe des Landes/Bundes, maximal jedoch € 400,-- in Form eines Gemeindeabgabengutscheines.
- Bei Althausankauf bekommen die Käufer € 750,-- in Form eines Gemeindeabgabengutscheines überreicht (auch ohne Anspruch auf die Burgenländische Wohnbauförderung).
- Bei Kombination „Althausankauf" und „umfassender Sanierung" ist die Förderhöhe mit € 1.500,-- in Form von Gemeindeabgabengutscheinen gedeckelt (wenn Anspruch auf die Burgenländische Wohnbauförderung besteht).
- Jeder (1. Mieter), der bei einer Siedlungsgenossenschaft mit baut, erhält für ein Reihenhaus mit Eigentumsoption € 1.500,-- bzw. für eine Wohnung mit Eigentumsoption € 1.000,-- in Form von Gemeindeabgabengutscheinen.
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Bei Fragen bzw. Interesse wenden Sie sich an die Gemeinde. Gerne steht auch Vizebürgermeister Wolfgang Wolf für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.